Zudem hatte eine sogenannte Dashcam in der Frontscheibe eines Zeugen den Fahrverlauf des Rasers ab etwa 26 Sekunden vor der Kollision mit dem Getöteten und der verletzten Jugendlichen aufgezeichnet. Auch lägen Videos der Innenraumüberwachungen zweier Linienbusse vor.
Tödliche Unfälle, bei denen Autofahrer viel zu schnell unterwegs sind, gibt es immer wieder. Verurteilungen wegen Mordes sind bislang aber selten. Nach der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs kommt es dabei auf die Umstände des Einzelfalls an.
So wurde in Hamburg ein Mann wegen Mordes verurteilt, der einen Taxi-Passagier totgerast hatte. Der Täter war auf der Flucht vor der Polizei mit bis zu 155 Kilometern pro Stunde absichtlich auf die Gegenfahrbahn gefahren. Das Landgericht nahm an, dass ihm das Leben Anderer und sein eigenes Leben gleichgültig waren.
Der Unfall sorgte für Aufsehen und große Trauer in München. Eine Woche danach hielten rund 400 Menschen eine Mahnwache nahe der Unfallstelle ab. Nach dem Unglück geriet zeitweise auch die Polizei in die Kritik. Den Beamten wurde vorgeworfen, den Autofahrer gehetzt und damit den Unfall provoziert zu haben. Die Münchner Polizei wies das zurück.
Das Gericht hat zwölf Verhandlungstage für den Prozess angesetzt. Das Urteil für den Angeklagten könnte demnach am 26. Februar fallen.
© dpa-infocom, dpa:210112-99-988381/2