Ziel des Antrags sei es ist, dass alle bayerischen Grundschulen, die ein Mittagessen für ihre Schüler und Schülerinnen anbieten, nach festgelegten Qualitätskriterien zubereitete Mahlzeiten auftischen können. Für die Kosten solle möglichst komplett der Freistaat aufkommen: Der Gesetzentwurf sieht daher einen Zuschuss von bis zu 6,59 Euro pro Mittagessen vor. Laut der Deutsche Gesellschaft für Ernährung ist es mit einem Betrag von 6,59 Euro täglich pro Schüler möglich, ein Mittagessen an einer durchschnittlichen Grundschule anzubieten, das zu 100 Prozent aus Bioprodukten besteht.