Mitwitz - Im Mittelpunkt der jüngsten Gemeinderatssitzung in Mitwitz vom Dienstagabend hat der Ausbau der Staatsstraße östlich von Wörlsdorf-Mitwitz gestanden.
Die Staatsstraße östlich von Mitwitz ist schlecht ausgebaut und vor allem auch unfallträchtig. Nun soll sie endlich sicherer werden – und zwar für alle Verkehrsteilnehmer.
Mitwitz - Im Mittelpunkt der jüngsten Gemeinderatssitzung in Mitwitz vom Dienstagabend hat der Ausbau der Staatsstraße östlich von Wörlsdorf-Mitwitz gestanden.
Nach der Werbung weiterlesen
Laut Bürgermeister Oliver Plewa (CSU) hatte es bereits im Juli 2020 ein ausführliches Gespräch mit dem Staatlichen Bauamt hinsichtlich des Ausbaus der Staats- und Bundesstraßen rings um Mitwitz, des Radwegenetzes sowie der Geschwindigkeitsbegrenzung in der Ortsdurchfahrt gegeben. In der Planungsabteilung zeichne nunmehr mit Lisa Bauersachs eine neue – erfreulicherweise aus Mitwitz stammende – Mitarbeiterin im Staatlichen Bauamt für das Projekt verantwortlich.
Geschäftsstellenleiter Stephan Urban stellte die Maßnahme vor, deren Planungen Ende der 1980er-Jahre begonnen hatten. Insbesondere die viel befahrene Strecke bei Wörlsdorf sei für eine Staatsstraße schlecht ausgebaut, habe eine scharfe 90-Grad-Kurve und besitze keinen Radweg. „Das Verkehrsaufkommen ist seit der Grenzöffnung zweieinhalb Mal so hoch wie vorher. Rund 2800 Fahrzeuge fahren jeden Tag auf der Straße“, verdeutlichte er. Seit vielen Jahren befinde sich die Strecke daher auch in der ersten Dringlichkeitsstufe. Für den 2,6 Kilometer langen Ausbau werde die Trasse geändert und dabei auch die 90-Grad-Kurve entschärft. In aller Munde sei die Herstellung eines durchgängigen, gut ausgebauten Radwegs. Dieser solle eine Asphaltschicht erhalten. „Das wird eine feine Geschichte“, freute sich Urban.
An den Kosten müsse man sich beteiligen. So komme beispielsweise ein Kostenanteil für beide Einmündungen – nach aktuellem Stand etwa 150 000 Euro netto – auf den Markt zu. Hierfür gelte es entsprechende Fördermöglichkeiten auszuloten. Für den Linksabbieger-Bereich in der Gebrüder-Dötschel-Straße trage man die Kosten der Mehrbreite; für die im Bereich der Querungsstellen erforderlichen Beleuchtungen die Kosten für den Unterhalt und Betrieb usw.
Die besondere Herausforderung bei der Maßnahme sei – so Plewa – der Natur- bzw. Hochwasser-Schutz sowie das Wasserschutzgebiet. „Es gibt fast keinen Bereich der Ausbaustrecke, der nicht in irgendeinem Schutzgebiet liegt“, betonte er, dass das Planfeststellungsverfahren „hieb- und stichfest“ sein müsse. Auf seine Anregung hin wurden per Beschluss in die Stellungnahme die Prüfung einer baulichen Anlage zur Geschwindigkeitsreduzierung beim Ortseingang sowie die Prüfung einer Geschwindigkeitsbegrenzung auf Tempo 70 ab Höhe der Bebauung aufgenommen. Wichtig ist dem Gremium auch eine Prüfung des Erhalts des landschaftsprägenden Obstbaumbestandes sowie einer Ersatzpflanzung mit Obstbäumen nach Fertigstellung der Ausbaumaßnahme.
Nächste Verfahrensschritte sind die Aufstellung eines haushaltsrechtlichen Vorentwurfs, die Abstimmung mit der Naturschutz- und Wasserbehörde, die Genehmigung des Vorentwurfs durch die Regierung sowie das Bayerische Staatsministerium für Wohnen, Bau und Verkehr.
In Teilen der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung besteht Sanierungsbedarf. Diese gelte es, so Plewa, strukturiert und systematisch anzupacken. Eine Bedarfsplanung für die Wasserversorgung liegt dem Markt bereits vor. Für das Erstellen eines integrierten Konzepts muss der Bestand von Straßen, Kanälen und Bauteilen der Wasserversorgung untersucht werden. Sowohl die Straßenbestandsbewertung als auch Kanal- und Wasserkataster für Neundorf sind bereits beauftragt. Im Moment arbeitet die Verwaltung daran, alle Investitionen in der Wasserversorgung und Abwasserbeseitigung seit 1994 zusammenzutragen, um den Unterstützungsbedarf (Härtefall) aufzuzeigen. Die Förderantragstellung für RZWas 2018 läuft bis 31. Januar 2021. Das Programm wird bis 2024 verlängert. Die Marktgemeinde strebt eine Förderung der anstehenden Maßnahmen an.
Urban stellte das aufwendige Verfahren vor. Die von ihm ab 1994 ermittelten, nach RZWas maßgeblichen Investitionen liegen in der Abwasserbeseitigung bei 5,8 Millionen Euro und in der Wasserversorgung bei 5,5 Millionen Euro. Für das Erreichen des Schwellenwerts seien verschiedene Faktoren maßgeblich, darunter der Demografie-Faktor in Relation zu den Investitionen.
Bei der Wasserversorgung liege man nach momentanem Stand über dem erforderlichen Schwellenwert; bei der Abwasserbeseitigung „meilenweit“ darunter. Um für beide Bereiche eine Förderung zu erhalten, bestehe die Möglichkeit einer gemeinsamen Betrachtung. Dies strebe man an, wobei er und der Bürgermeister sich guter Dinge zeigten. Großer Dank gebühre dem Wasserwirtschaftsamt für die Unterstützung. Im Gesamtantrag müssen die anstehenden förderfähigen Maßnahmen bis 2024 konkretisiert werden, was noch eine geraume Zeit in Anspruch nehme.