In der Mobilitätsbefragung wird für einen Stichtag das Mobilitätsverhalten der Haushalte abgefragt, wie zum Bespiel die zurückgelegten Wege sowie genutzte Verkehrsmittel und der Zweck des Weges. Alle Angaben werden ausschließlich für den Zweck der Mobilitätserhebung verwendet und können nicht personenbezogen ausgewertet werden. Es ist nicht erforderlich, den Namen auf dem Fragebogen anzugeben. Vor der Weiterverarbeitung werden die Daten anonymisiert, sodass ihre Rückverfolgung nicht möglich ist. So lassen sich aus den Daten die Verkehrsströme im Landkreisgebiet in Verbindung mit den gewählten Verkehrsmitteln ableiten und darstellen, ohne Rückschlüsse auf einzelne Personen ziehen zu können. Der Rücklauf soll bis zum 26. April erfolgen.