Die Staatsanwaltschaft Hof hat das Ermittlungsverfahren wegen des Verdachts der Verletzung der Fürsorge- und Erziehungspflichten im Zusammenhang mit dem Tod eines Mädchens in einem Kinderheim in Wunsiedel eingestellt. Gegen die betroffenen Verantwortlichen des Kinderheims, der beteiligten Jugendämter und des Familiengerichts liege kein hinreichender Tatverdacht vor. Das teilt die Staatsanwaltschaft Hof an diesem Dienstag mit.