Generell ist eine Staatsanwaltschaft immer dann zuständig, wenn sich der Tatort, der Wohnort des mutmaßlichen Täters oder der Ort, an dem der mutmaßliche Täter aufgegriffen wurde, in ihrem Dienstbereich befinden. Da sich die Tat in Brasilien abgespielt hat und die letzte Meldeadresse von Opfer und mutmaßlichem Täter Rio De Janeiro ist, kommt eine direkte Zuständigkeit der Coburger Justiz nicht in Betracht.
Vielleicht früher einmal
Allenfalls könnte es sein, dass der Konsularbeamte, der nun des Mordes verdächtigt wird, früher einmal im Raum Coburg gemeldet war. Das dürfte dann aber viele Jahre zurückliegen, denn als Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes hat sich der Mann lange Zeit im Ausland aufgehalten. Es darf auch vermutet werden, dass Coburg nicht die letzte deutsche Meldeadresse des mutmaßlichen Täters gewesen ist. Wäre das so, dann hätte die Coburger Staatsanwaltschaft das Ersuchen ihrer Kollegen aus Berlin nicht so einfach ablehnen können.
Wie der Name der Vestestadt in die Ermittlungsakten gekommen ist, erschließt sich wahrscheinlich erst, wenn die Papiere zurück bei der Berliner Justiz sind. Sebastian Büchner, der Pressesprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, konnte sich jedenfalls nicht mehr so genau erinnern, welche Spur nach Coburg geführt hat – ohne in den Papieren nachzuschlagen. Und die befinden sich, wie bereits erwähnt, im Moment in den Händen der Deutschen Post.