Mord in Rio Interpol-Fahndung nach Diplomaten

Der deutsche Diplomat Uwe Herbert H. (rechts) soll seinen belgischen Ehemann (links) ermordet haben. Zahlreiche brasilianische Medien berichten darüber. Foto: Yannick Seile

In Berlin weiß keiner, warum die Coburger Staatsanwaltschaft den spektakulären Fall übernehmen sollte. Die Papiere sind nun postwendend zurück auf dem Weg in die Hauptstadt.

 
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Die Staatsanwaltschaft von Rio de Janeiro hat den flüchtigen deutschen Diplomaten Uwe Herbert H. über Interpol zur Fahndung ausgeschrieben. Wie brasilianische Medien berichten, wird dem 60-Jährigen vorgeworfen, am Freitag, 5. August seinen belgischen Ehemann in einem Nobel-Appartement im Surfer-Paradies Ipanema, einem Stadtteil von Rio, ermordet zu haben.

Aus dem Obduktionsbericht soll laut den Medienberichten hervorgehen, dass der Leichnam des Opfers, mehr als 30 Verletzungen an Kopf, Rumpf und Gliedmaßen aufwies, die auf Schläge hindeuten. Als Todesursache wird ein Kopftrauma genannt.

Wie mehrfach berichtet, hatte die Staatsanwaltschaft von Rio Uwe Herbert H., der unklare Beziehungen nach Coburg hatte, wegen Mordes angeklagt und Untersuchungshaft gefordert. Zu diesem Zeitpunkt war der Diplomat allerdings bereits nach Deutschland zurückgekehrt. Ein Gericht in Rio hatte die Freilassung des Deutschen angeordnet, weil die Staatsanwaltschaft eine Frist verstreichen ließ.

Für die Staatsanwaltschaft Coburg einigermaßen überraschend landete der Fall plötzlich auf ihrem Tisch. Offensichtlich, weil Berliner Kollegen der Meinung waren, irgendwo eine Verbindung zu Coburg beziehungsweise dem Zuständigkeitsbereich der hiesigen Justiz entdeckt zu haben. Inzwischen befinden sich die Akten allerdings wieder postwendend auf dem Weg zurück in die Bundeshauptstadt.

„Keinerlei Anhaltspunkte“

Der Grund: Die Staatsanwaltschaft Coburg fühlt sich örtlich nicht zuständig und hat das Ersuchen der Berliner Kollegen abgelehnt. Johannes Tränkle, der Sprecher der Coburger Staatsanwaltschaft, wollte sich zwar nicht detailliert zu dem Fall äußern. Er betonte allerdings: „Es gibt keinerlei Anhaltspunkte“, die die Coburger Justiz veranlassen würden, die Ermittlungen aufzunehmen.

Generell ist eine Staatsanwaltschaft immer dann zuständig, wenn sich der Tatort, der Wohnort des mutmaßlichen Täters oder der Ort, an dem der mutmaßliche Täter aufgegriffen wurde, in ihrem Dienstbereich befinden. Da sich die Tat in Brasilien abgespielt hat und die letzte Meldeadresse von Opfer und mutmaßlichem Täter Rio De Janeiro ist, kommt eine direkte Zuständigkeit der Coburger Justiz nicht in Betracht.

Vielleicht früher einmal

Allenfalls könnte es sein, dass der Konsularbeamte, der nun des Mordes verdächtigt wird, früher einmal im Raum Coburg gemeldet war. Das dürfte dann aber viele Jahre zurückliegen, denn als Mitarbeiter des Auswärtigen Amtes hat sich der Mann lange Zeit im Ausland aufgehalten. Es darf auch vermutet werden, dass Coburg nicht die letzte deutsche Meldeadresse des mutmaßlichen Täters gewesen ist. Wäre das so, dann hätte die Coburger Staatsanwaltschaft das Ersuchen ihrer Kollegen aus Berlin nicht so einfach ablehnen können.

Wie der Name der Vestestadt in die Ermittlungsakten gekommen ist, erschließt sich wahrscheinlich erst, wenn die Papiere zurück bei der Berliner Justiz sind. Sebastian Büchner, der Pressesprecher der Berliner Staatsanwaltschaft, konnte sich jedenfalls nicht mehr so genau erinnern, welche Spur nach Coburg geführt hat – ohne in den Papieren nachzuschlagen. Und die befinden sich, wie bereits erwähnt, im Moment in den Händen der Deutschen Post.

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