Vor der Tat hatte er nach eigenen Angaben kaum das Haus verlassen. „Ich wollte von der Realität nichts wissen“ - vor allem nichts vom Arbeiten. Acht Stunden am Tag arbeiten - das sei nichts für ihn, da habe man ja keine Zeit mehr für sich selbst. Monatelang habe er seinen Eltern vorgegaukelt, wegen seiner Depression krankgeschrieben und auf Arbeitssuche zu sein. Doch stattdessen habe er nur vor dem Computer gesessen, gespielt und animierte, kinderpornografische Gewaltdarstellungen, wegen deren Besitz er ebenfalls angeklagt ist, konsumiert.
Angeklagter laut Gutachten eingeschränkt schuldfähig
Am Tattag ging ein Brief der Familienkasse ein, die einen Nachweis für die angebliche Krankschreibung forderte. Andernfalls sollten rund 6000 Euro Kindergeld zurückgezahlt werden. Er habe Angst gehabt, dass sein Lügengebilde nun zusammenfallen würde, sagte der 21-jährige Deutsche. Dies sei an dem Tag der konkrete Auslöser für den Angriff auf seine Mutter gewesen. „Da beim ersten Schlag sie nicht tot umgekippt ist, habe ich halt weitergeschlagen“, sagt er. An einen Satz der 46-Jährigen könne er sich erinnern: „Du bringst mich um.“
Nach der Tat legte er Feuer im Keller seiner Wohnung und kletterte auf einen Baukran, von dem er springen wollte. Von diesem Plan ließ er aber ab und kletterte nach einem Polizeieinsatz wieder herunter.
Das Motiv des jungen Mannes, der nach Ansicht eines Gutachters wegen einer Persönlichkeitsentwicklungsstörung eingeschränkt schuldfähig ist, sei die eigene Absicht der Selbsttötung gewesen, hieß es in der Urteilsbegründung. Außerdem habe er einen Menschen sterben sehen wollen und dies schon länger geplant.