München - Am umstrittenen Übertrittsverfahren für den Wechsel von der Grundschule an die weiterführenden Schulen wird sich vorerst nichts ändern. Die SPD scheiterte mit einem Gesetzentwurf, der eine stärkere Gewichtung des Elternwillens bei der Schulauswahl nach der 4. Klasse zum Ziel hatte. An die Stelle der verbindlichen Übertrittsempfehlung, die auf dem Notendurchschnitt der Fächer Deutsch, Mathematik und Heimat- und Sachkunde basiert, sollte nach den Vorstellungen der SPD eine ausführliche Grundschulempfehlung sowie ein professionelles Beratungsangebot treten. Die letztendliche Entscheidung über die Schullaufbahn ihres Kindes sollten die Eltern treffen.