Sandra Warden, Geschäftsführerin im Deutschen Hotel- und Gaststättenverband (Dehoga), erklärt: „Nicht jede Ungleichbehandlung ist eine Diskriminierung.“ Der Gastronom dürfe frei entscheiden, wen er bewirtet. „Das Hausrecht ist in unserem Land ein hohes Gut.“ So könnten Gäste, die den Dresscode nicht erfüllen oder die stark alkoholisiert sind, abgewiesen werden. Dabei gehe es auch um das Sicherheitsbedürfnis. Auch altersbedingte Ungleichbehandlungen können aus Wardens Sicht gerechtfertigt sein. Als Beispiel nennt sie Ü-30-Partys, die bestimmte Gäste gezielt ansprechen sollen.
Der Kläger wurde auch schon an anderer Stelle an der Tür abgewiesen
Rechtsgrundlage für das Handeln der Türsteher ist dem Allgemeinen Schutz- und Sicherheitsverband zufolge die Hausordnung und der Vertrag mit dem Veranstalter. In der Hausordnung müsse klar definiert sein, wer reingelassen werden darf. Zudem sollte ein sogenanntes Wachbuch, ein Dienstprotokoll, geführt werden. „Anhand dieses Protokolls könnte man vergleichen, ob andere ältere Gäste auch abgewiesen wurden. Solche Vorfälle müssen dokumentiert werden.“
Kratzers Fall treibt kuriose Blüten. Zum Beweis, dass er „keinesfalls“ alt aussehe oder wirke, bot er vor dem Amtsgericht seine damalige, jüngere Partnerin als Zeugin an. München scheine überdies ein „besonderes Pflaster für Diskriminierungen jeglicher Art zu sein“, findet der 47-Jährige und verweist auf eine Bar, die ihn als Mann abgewiesen habe, sowie auf andere Fälle in der Stadt, in denen Gäste wegen ihrer Hautfarbe abgewiesen worden seien.
Die Gegenseite argumentierte wiederum mit diversen Verfahren Kratzers, in denen er unter Berufung auf das AGG vor Gericht zog und damit Geld gemacht habe. Solche Vorwürfe weist der 47-Jährige zurück: Die Geltendmachung der Geldansprüche solle nach der Gesetzesintention abschreckende Wirkung auf die Diskriminierenden haben. „Ich verfolge meine Rechte diesbezüglich seit fast vier Jahren“, erklärte er. „Ich habe Geld hierfür investiert, das die eingeklagte Entschädigungssumme um ein Vielfaches übersteigt.“