Eine Änderung im Baugesetzbuch, die das Bundeskabinett kürzlich beschlossen hat, könnte Musikclubs auch in Oberfranken zu mehr Reputation verhelfen. Diese Clubs sollen künftig im Baurecht als „Kulturorte“ gelten und nicht mehr als „Vergnügungsstätten“ wie Spielhallen, Wettbüros oder auch Sexkinos. Zur Begründung heißt es, Musikclubs seien „vielfach ein wichtiges Element des kulturellen Lebens“, sie könnten Anziehungskraft für ein größeres, gegebenenfalls internationales Publikum und jüngere Arbeitskräfte entfalten und dienten als „Auftritts- und Vermarktungsplattform“ mit positiven Wirtschaftsfolgen. Wolfram Weimer (parteilos), Staatsminister für Kultur und Medien, hat sich für diese Gesetzesänderung, die noch vom Bundestag beschlossen werden muss, eingesetzt. „Musikclubs sind Kulturorte – das bestätigt der Entwurf der neuen Baunutzungsverordnung eindrucksvoll“, erklärte er anlässlich der Beschlussfassung.