• Es kommt nicht auf die Art des Arbeitsverhältnisses an (Vollzeit, Teilzeit, Ausbildung, Mini-Job, Praktikum, Bundesfreiwilligendienst, Arbeit in einer Behindertenwerkstatt etc.)
Wie lange gilt der Mutterschutz?
• Die Mutterschutzfristen beginnen sechs Wochen vor dem errechneten Geburtstermin und enden in der Regel acht Wochen nach der Geburt.
• Wenn das Kind vor dem errechneten Termin geboren wird, dauert die Mutterschutzfrist insgesamt trotzdem 14 Wochen.
• Bei einer Frühgeburt besteht der Mutterschutz zwölf Wochen nach der Geburt. Damit erhöht sich die gesamte Mutterschutzfrist von 14 Wochen auf 18 Wochen.
• Die Mutterschutzfrist endet zwölf Wochen nach der Geburt, wenn Zwillinge, Drillige oder weitere Mehrlinge zur Welt kommen.
• Bei Geburten von Kindern mit Behinderung, kann man ein Verlängerung der Schutzfrist bei Ihrer Krankenkasse beantragen.
Was soll sich ändern?
Die bisherigen Regeln zum Mutterschutz will Bundesfamilienministerin Lisa Paus erweitern. Väter und gleichgeschlechtliche Partner sollen künftig zehn Arbeitstage Sonderurlaub nach der Geburt eines Kindes bekommen können. Auch jemand aus dem Freundeskreis könnte von der Regelung profitieren, wenn eine Mutter alleinerziehend ist. Die Väter sollen extra freibekommen, ohne dabei auf Geld verzichten zu müssen. Auch wenn etwa zwei Frauen eine Familie sind, und ein Kind bekommen, soll das gelten.
Das sieht ein Gesetzentwurf des Bundesfamilienministeriums vor. Bis das Gesetz aber vom Bundestag und Bundesrat verabschiedet wird, dürfte es aber wohl noch bis 2024 dauern.
Warum soll das gemacht werden?
Die Idee, im Mutterschutz auch Väter einzubeziehen, gibt es schon länger. Und zwar nicht nur bei uns. Auch die Europäische Union verlangt einen sogenannten Vaterschaftsurlaub. Weil Deutschland Mitglied in diesem Länderbündnis ist, muss es sich dafür eine Regel überlegen. Dafür hat die Familienministerin nun einen Vorschlag gemacht.
Neu ist auch, dass das Geld für diese Kinderzeit nicht von den Arbeitgebern kommt, wie bei den Müttern, sondern umgelegt werden soll. Die Idee hinter dem neuen Gesetz ist: Eltern sollen sich die Aufgaben in der Familie besser aufteilen können. Kommen wird es vermutlich erst im nächsten Jahr.