Zumindest in konservativen Kreisen hat eine Entscheidung des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofes unlängst für einige Aufregung gesorgt. Das Hallertau-Gymnasium in Wolnzach im oberbayerischen Landkreis Pfaffenhofen an der Ilm hätte ein Kreuz im Eingangsbereich auf Wunsch zweier Schülerinnen eigentlich abhängen müssen.