Nach Einstweiliger Verfügung Hannover verzichtet auf Veto gegen CC

Norbert Klüglein

Jetzt ist die Entscheidung endgültig: Die Messe AG wird keine juristischen Schritte gegen die Tagung am 5. Juni mehr einleiten.

In Coburg fällt der Coburger Convent heuer über Pfingsten flach. Dafür tagt der CC am 5. Juni in Hannover. Foto: Henning Rosenbusch

Coburg/Hannover - Die Hannovermesse wird dem Coburger Convent keine Steine mehr in den Weg legen und die Tagung der Landsmannschafter und Turnerschafter wie vereinbart ausrichten. Wie die Neue Presse erfuhr, teilte Jochen Köckler, der Vorstandsvorsitzende der Messe AG, der Anwältin des Coburger Convents mit, dass die Hannovermesse die einstweilige Verfügung des Oberlandesgerichts Celle anerkennt und keine weiteren juristischen Schritte gegen die Entscheidung des Gerichts unternehmen wird. Dies betrifft vor allem das Recht Widerspruch einzulegen. Damit ist nun sicher, dass am 5. Juni die Präsenzsitzung des Convents, die üblicherweise in Coburg stattfindet, in Hannover durchgeführt werden kann.

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Wie mehrfach berichtet, war es Anfang des Jahres zur Meinungsverschiedenheiten zwischen der Hannovermesse und dem Coburger Convent gekommen. Nachdem die Messe zunächst im Dezember 2020 einen Vertrag mit dem CC über die Nutzung von Tagungsräumen geschlossen hatte, flatterte dem CC-Präsidium dann am 19. Januar eine unerwartete Absage ins Haus. „Der Coburger Convent wird nicht auf dem Messegelände in Hannover stattfinden“, erklärte damals Onuora Ogbukagu, der Leiter der Unternehmenskommunikation der Deutschen Messe AG, gegenüber der Neuen Presse. Begründet wurde die Absage mit der weltanschaulichen Einstellung einiger CC-Mitglieder. Wörtlich hieß es in der Presseerklärung aus Hannover: „Die Weltanschauung einzelner Gruppierungen im Coburger Convent widersprechen zutiefst den Werten und der Haltung der Deutschen Messe. Wir sind ein weltoffenes Unternehmen, ein internationaler Marktplatz für sämtliche Kulturen und stehen daher für Vielfalt und Gleichberechtigung.“ Gegen diesen Rauswurf ging das CC-Präsidium juristisch vor und erwirkte vor dem Oberlandesgericht Celle eine einstweilige Verfügung. Die Hannovermesse müsse ihren Vertrag erfüllen, urteilte das OLG. Die inhaltlichen Gründe für die Absage waren von dem Gericht nicht geprüft worden, wie CC-Pressesprecher Martin Vaupel im März in einer Stellungnahme gegenüber der NP sagte. Vaupel bedauerte es gleichzeitig, dass man sich bei der Hannovermesse offenbar nicht die Mühe gemacht habe, sich mit der Organisation und den Zielen des Coburger Convents auseinanderzusetzen. Wahrscheinlich habe man den CC pauschal unter die Kategorie „Burschenschafter“ eingereiht.

Dass der Coburger Convent seine angestammte Kongressstadt Coburg überhaupt mit der niedersächsischen Landeshauptstadt eintauscht, hat mit der Entwicklung der Corona-Pandemie zu tun. Wie Hans-Georg Schollmeyer, der Kongressbeauftragte des Coburger Convents, bereits Anfang Januar gegenüber der NP sagte, sei eine Präsenzveranstaltung mit Vertretern von mehr als 100 Landsmannschaften und Turnerschaften in Coburg aus hygienerechtlichen Gründen nicht vorstellbar. In der Vestestadt gibt es keine Tagungsräume die groß genug sind, damit die Teilnehmer den vorgeschriebenen Mindestabstand halten können.

Nachdem der Convent bereits Pfingsten 2020 seine Tagung in Coburg abgesagt hatte, müsse man heuer eine Präsenzsitzung abhalten, damit der Satzung Genüge getan werde. Zu dem eintägigen Treffen in Hannover werden wohl rund 300 Vertreter der Altherren-Verbände, der Aktivitas und der Niederlassungen an den einzelnen Hochschulstandorten zusammenkommen. Deshalb hatte sich der CC entschlossen, eine große Messehalle anzumieten. Ob allerdings Anfang Juni die Corona-Bestimmungen so ein Treffen zulassen, wird wohl erst kurz vorher feststehen.