Nach Fällen im Itzgrund Geflügelpest breitet sich auch in Lichtenfels aus

Etwa 50 Hühner, Gänse und Enten hat die Geflügelpest im Itzgrund dahingerafft. Nun meldet das Landratsamt Lichtenfels: Die Krankheit ist auch in Michelau angekommen.

 
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Eine tote Wildgans wurde positiv auf das Geflügelpest-Virus getestet. Die Krankheit hat sich offenbar von Coburg nach Lichtenfels ausgebreitet. Foto: picture alliance/dpa/Jens Büttner (Symbolbild)

Nachdem im Landkreis Coburg bereits mehrere Fälle von Geflügelpest aus einem Hof im Itzgrund gemeldet wurden, ist jetzt auch im Landkreis Lichtenfels bei einer tot aufgefundenen Wildgans das Virus nachgewiesen worden. Das Tier wurde am Badesee Rudufer in Michelau gefunden.

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Geflügelpest breitet sich in Oberfranken aus

Das für Tiergesundheit zuständige Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte, dass es sich um den hochpathogenen Subtyp H5N1 handelt. Nun gelte es, zu verhindern, dass die Geflügelpest auf das Hausgeflügel in der Region übergreift, heißt es aus dem Landratsamt Lichtenfels. Das Veterinäramt empfiehlt eine eigenverantwortliche Aufstallung der Bestände.

Bereits ab November 2022 wurden per Allgemeinverfügung erhöhte Biosicherheitsmaßnahmen für Geflügelhaltungen im gesamten Landkreis Lichtenfels angeordnet. Dies gilt sowohl für gewerbsmäßige Halter als auch für Züchter und Privatpersonen, die Geflügel halten.

Halter mit einer Betriebsgröße bis einschließlich 1000 Tiere haben daher eine ganze Reihe an Maßnahmen umzusetzen, schreibt das Landratsamt Lichtenfels. Unter anderem dürften Ställe oder sonstige Standorte der Tiere nur noch mit betriebseigener Schutzkleidung oder Einwegschutzkleidung betreten werden. Reinigungs- und Desinfektionseinrichtungen seien entsprechend vorzuhalten und anzuwenden.

Diese Maßnahmen sollen beachtet werden

Das Veterinäramt weist darauf hin, dass Geflügelhalter, die Art und Anzahl der gehaltenen Tiere, den Standort des Stalls, die Art der Nutzung und die Betriebsnummer bei der Behörde verpflichtend melden müssen. Auch verendetes Wassergeflügel soll dem Landratsamt in Lichtenfels (09571/182301) bzw. in Coburg (09561/514-3303) – je nach Fundort – gemeldet werden.

Tote Tiere sollten auf keinen Fall berührt werden. Die Fütterung von Wildwasservögeln ist weiterhin nicht erlaubt. Der Kontakt von Hunden mit kranken oder toten Vögeln sollte ebenfalls unbedingt verhindert werden, schreibt das Landratsamt Lichtenfels.

Die Geflügelpest

Informationen
Die Geflügelpest, auch aviäre Influenza (AI) oder Vogelgrippe genannt, ist eine hochansteckende Viruskrankheit von Hühnern und Puten, aber auch viele andere Vögel sind empfänglich. Unter den aviären Influenzaviren kann man grundsätzlich zwischen zwei Gruppen, den so genannten niedrig pathogenen („wenig krankmachenden“) und den hoch pathogenen („stark krankmachenden“) Influenzaviren, unterscheiden. Die hoch pathogenen aviären Influenzaviren (zum Beispiel H5N1) können bei Nutzgeflügel, zum Beispiel bei Hühnern oder Puten, zu hohen Tierverlusten führen. Die niedrig pathogenen Influenzaviren rufen dagegen oftmals nur geringe bis gar keine Krankheitsanzeichen hervor, da diesen Viren die Eigenschaften zum Auslösen einer schweren Erkrankung fehlen. Nur die Infektion mit hochpathogenen aviären Influenzaviren wird als Geflügelpest bezeichnet.

Risiko
Das FLI stuft derzeit das Risiko des Eintrags von hoch pathogener aviärer Influenza (HPAI) in Geflügelhaltungen durch direkte und indirekte Kontakte mit Wildvögeln als hoch ein. Eine Übertragung des Virus kann durch den direkten Kontakt zu Wildvögeln, aber auch indirekt durch Kot oder anderweitig kontaminierte Materialien wie Einstreu, Gerätschaften, Schuhwerk oder Schutzkleidung durch den Tierhalter weiterverbreitet werden.