Ist das Wort „verrecken“ einfach nur eine fränkisch-derbe Ausdrucksweise, die im Coburger Land keine beleidigende Relevanz hat – oder ist derjenige, dem vorgeworfen wird, er habe Tiere „elendig verrecken“ lassen, in seinem Persönlichkeitsrecht verletzt? Am kommenden Dienstag wird sich das Amtsgericht Coburg mit dieser Frage beschäftigen müssen, in einem Zivilverfahren, mit dem die Unterlassung eben jener Äußerung gefordert wird.