Nach Skandal-Spiel Bayerischer Fußball-Verband greift hart durch

Nach den Vorkommnissen in Schweinfurt zieht der BFV bereits vor dem Sportgerichtsverfahren scharfe Konsequenzen für die Würzburger Kickers.

Während des Spiels in Schweinfurt kam es zu schweren Ausschreitungen. Foto: Frank Scheuring

Der FC Würzburger Kickers muss als Konsequenz aus den erschreckenden Vorfällen rund um das Spiel beim 1. FC Schweinfurt 05 seine Heimspiele in der Regionalliga Bayern bis auf Weiteres unter Ausschluss der Öffentlichkeit austragen. Dies hat der Verbandsanwalt des Bayerischen Fußball-Verbandes (BFV) im Wege der einstweiligen Verfügung vor dem Sportgericht Bayern erwirkt, teilte der BFV am Mittwoch mit. Gegen die Entscheidung sind Rechtsmittel möglich, eine aufschiebende Wirkung haben diese jedoch nicht.

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Zum Hintergrund: Beim Gastspiel am 2. Mai im Schweinfurter Sachs-Stadion kam es im Kickers-Fanblock wiederholt zu massivem Einsatz von Pyrotechnik, der für mehrere Spielunterbrechungen gesorgt und die Gesundheit von Zuschauerinnen und Zuschauern gefährdet hatte. Die jetzt verhängte Platzsperre besitzt bis zur Beendigung des Hauptsacheverfahrens Gültigkeit. Wann dies der Fall ist, ist noch offen.

So geht es weiter

Der Verbandsanwalt stellt im Hauptsacheverfahren ein Punktabzug in den Raum sowie eine Platzsperre durch Ausschluss der Öffentlichkeit. Wie der R mitteilt, sei es dem Verband bewusst, dass er mit der jetzt getroffenen Entscheidung auch die überragende Mehrheit der friedlichen Zuschauerinnen und Zuschauer – insbesondere Familien mit Kindern – von Heimspielen der Würzburger Kickers ausschließt. Der BFV sieht aufgrund der massiven Vorfälle aber keine andere Möglichkeit, um ein deutliches Signal zu setzen, und will mit der Maßnahme genau diesen Personenkreis schützen.

Der BFV hat bei seinem Vorgehen ausdrücklich berücksichtigt, dass sich die Verantwortlichen des FC Würzburger Kickers deutlich von den Vorkommnissen distanziert haben. Ob und welche Konsequenzen der Verein zieht, ist Gegenstand des laufenden Hauptsacheverfahrens.