Bayreuth/Lichtenberg - Die dritte Strafkammer des Landgerichts Bayreuth ist davon überzeugt, dass das Teilgeständnis des Beschuldigten vom September des vergangenen Jahres gegen ihn verwendet werden kann, heißt es in der Mitteilung des Landgerichts weiter. Laut der Kammer ist Manuel S. zwar dringend tatverdächtig, die Leiche von Peggy Knobloch nach Thüringen gebracht zu haben. Es bestehe aber kein dringender Tatverdacht gegen den Mann, das Mädchen ermordet zu haben. Ein Haftbefehl sei demnach nicht gerechtfertigt.