Es geht um 1110 Euro. Diesen Betrag fordert die Gemeinde Tettau von Benjamin Baier, der bis Dezember vergangenen Jahres Pächter der kommunalen Festhalle war. Während der Pandemie hatte Baier nahezu über 18 Monate alle Festveranstaltungen absagen müssen. Staatliche Hilfszahlungen erhielt der Nebenerwerbsgastwirt nicht. Die Gemeinde kündigte daraufhin eine Aussetzung der Pachtzahlungen an, um Baier durch die Pandemie zu helfen. Seither streiten beide Seiten darüber, was dieser Begriff bedeutet. Die Verwaltung meinte damit lediglich einen Aufschub, Benjamin Baier dagegen hoffte auf einen vollständigen Erlass des Betrags. Da sich beide Seiten im Recht sehen, ist eine Einigung bisher gescheitert. Auch der Gütetermin, der vergangene Woche in der Angelegenheit am Amtsgericht Kronach stattgefunden hat, blieb ohne Kompromiss. Nun muss Justitia ein Machtwort sprechen.