Eine Anklage wegen gefährlicher Körperverletzung am Haßfurter Amtsgericht endete für die beiden Angeklagten (21 und 22 Jahre alt) recht glimpflich: Da sie geständig waren, wurden sie zu Geldstrafen von 5500 Euro beziehungsweise 3000 Euro verurteilt. Dass der Jüngere wesentlich mehr bezahlen muss, erklärt sich damit, dass er als Kfz-Mechatroniker arbeitet und gutes Geld verdient. Deshalb setzte bei ihm der Strafrichter Christoph Gillot die Höhe des Tagessatzes auf 50 Euro fest. Sein um ein Jahr älterer Freund wird jedoch in Kürze arbeitslos, daher liegt bei ihm die Tagessatzhöhe nur bei 30 Euro.
Nächtliche Attacke Taxifahrer bekommt den Frust ab
Manfred Wagner 07.12.2024 - 12:00 Uhr