Nager sorgt für Unmut und nasse Füße Biberalarm in Unterpreppach

Helmut Will

Karl-Josef Räder hat ein Problem: einen munteren Nager unter seiner Wiese, der fleißig Gänge gräbt. Doch außer eines Verkaufs der Wiese gibt es wohl keine Lösung.

 
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Nicht bis zum Hals, aber bis zu den Waden, steht Karl-Josef Räder auf seinem Grundstück, knapp 500 westlich der Ortschaft Unterpreppach, am 19. November im Wasser. Foto: /Helmut Will

Unterpreppach - Karl-Josef Räder steht etwa 460 Meter westlich von Unterpreppach an der Brücke des Feldweges, der von der Staatsstraße 2274 über das Tal der „Preppach“, bis hin zum Vorbacher Weg führt. Der 74-jährige trägt Gummistiefel und zeigt auf seine überflutete Wiese und den überfluteten Feldweg. Grund der Überflutung ist kein Hochwasser im herkömmlichen Sinn, sondern der Biber, der etwa 150 Meter weiter in Richtung Jesserndorf gesehen, im Bachlauf der Preppach einen Damm gebaut hat.

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„Ich bin einmal da ein Stück rein gelaufen und habe mir bald die Füße gebrochen, weil ich mit einem Schlag in einen unterirdischen Tunnel des Bibers eingebrochen bin. Der Biber hat mehrere tiefe Gräben vom Bach in Richtung meiner Wiese angelegt“, sagt der 74-jährige Rentner sichtlich erbost. Karl-Josef Räder erklärt, dass sein Wiesengrundstück, insgesamt 2,2 Hektar groß, an den Bachlauf der Preppach grenzt. Bewirtschaften oder verpachten kann er das Teilgrundstück nahe des Baches schon lange nicht mehr. „Seit der Biber da ist, ist dort alles versumpft“, sagt Räder. Mit einem Traktor zum Beispiel könne man das Grundstück nicht mehr befahren. „Da kannst du nur mit Stiefeln rein, aus meiner ehemaligen Wiese wurde ein Sumpfloch.“

Da Räder, weil er das Grundstück teilweise nicht mehr nutzen kann, eine Entschädigung wollte, habe er von der Biberbeauftragten des Landratsamtes die Antwort erhalten, dass das nicht möglich sei, weil er die betreffende Fläche schon lange nicht mehr genutzt hätte. „Wenn ich ein Haus habe und es jahrelang nicht mehr nutze, kann es ein anderer auch nicht einfach einreißen.“ Es sei unbestritten, dass der Biber für den ihm entstandenen Schaden verantwortlich sei und dafür müsse seiner Meinung nach jemand aufkommen.

Räder erzählt, dass es ein Entschädigungsprogramm gebe, aber einer schiebe den anderen vor. „Überall hörst du nur Ausreden, keiner will verantwortlich sein.“ Er sei auch bei Bürgermeister Jürgen Hennemann (SPD) gewesen, aber bisher, schon wochenlang, habe sich nichts getan. Am 19. November sei jemand vom Bauhof da gewesen, der selbst erstaunt gewesen sei, dass es so etwas gebe, erzählt Karl-Josef Räder.

Wie soll es weiter gehen? „Das kann von mir aus so weitergehen, wenn die Stadt mein Grundstück pachtet und eine Entschädigung zahlt, dann soll von mir aus der Biber machen, was er will.“

Von der Sache hat logischerweise auch Wolfgang Lappe, Biberberater im Landkreis Haßberge Kenntnis. „Herr Räder hat mich bereits im Oktober angerufen und seine Probleme geschildert“, sagt Lappe. Auch ein weiterer Anlieger habe sich bei ihm gemeldet. Er habe Räder mitgeteilt, dass die drei Biberdämme, davon einer auf seinem Grundstück in einem Entwässerungsgraben, entnommen werden dürfen. „Zuständig für den Preppach-Bach, ein Gewässer dritter Ordnung, sei die Stadt Ebern, auf seinem eigenen Grund ist Räder selbst zuständig“, so der Biberberater. Er habe ihm geraten, sich mit der Stadt Ebern in Verbindung zu setzen, um hier eine Einigung herbei zu führen. Eine Entschädigung aus dem Biberfonds, es sei eine freiwillige Leistung des Freistaates, stehe nur der Land- und Forstwirtschaft zu.

„Der Biberdamm kurz vor der Biberburg darf nicht entfernt werden. Dort wurden im Sommer durch den Bauhof der Stadt Ebern Drainagen eingebaut, um zu verhindern, dass die landwirtschaftlichen Flächen vernässen“, erklärt Lappe. Das habe bisher gut geklappt, aber durch Laubfall würde die Drainage immer wieder verstopft und müsse deshalb gesäubert werden. Das werde alle zwei bis vier Tage vorgenommen. „Untätigkeit gegenüber der Unteren Naturschutzbehörde am Landratsamt weise ich zurück“, so Wolfgang Lappe.

Bürgermeister Jürgen Hennemann teilt auf Anfrage mit, dass eine Aufregung nicht notwendig sei. „Der Biber baut ständig neue Dämme, unser Bauhof kann es nicht stemmen, hier stets hinterher zu sein, dass das Wasser geordnet abfließt“, sagt der Bürgermeister. Er fordert dauerhafte Lösungen, mit Wegräumen der Dämme funktioniere das nicht. Deswegen würde Betroffenen angeboten, die betreffenden Grundstücke an die Stadt zu verkaufen, damit diese dann als Naturfläche dem Biber überlassen werden können.

Auf den konkreten Fall eingehend erläutert Hennemann, dass schon mehrere Biberdämme entfernt worden seien, aber damit bekomme man das nicht in den Griff, auch er habe sich das Ganze vor Ort angesehen. Ziel ist eine dauerhafte Lösung und das Bauamt sei beauftragt, entsprechende Gespräche mit den Betroffenen zu führen.

Räder habe er bei einem Besuch gesagt, dass die Stadt ihm ein Angebot mache, das betreffende Grundstück ganz oder teilweise abzukaufen. Das gelte übrigens auch für alle anderen betroffenen Anlieger des Baches. „Wir wollen beim Naturschutz-Fond dafür Anträge stellen“, so der Bürgermeister. Er stellt klar und deutlich fest: „Wer hier nicht mit macht, muss mit den Problemen, die der Biber mit sich bringt, leben.“ Wegen einer Entschädigung gebe es Förderprogramme über die Untere Naturschutzbehörde beim Landratsamt.

Die Biberproblematik ist auch dem Landratsamt Haßberge bekannt, teilt Pressesprecherin Monika Göhr auf Anfrage mit und man sei mit Biberberater Wolfgang Lappe in ständigem Austausch. Der Freistaat Bayern stelle in jedem Jahr freiwillig Gelder zur Verfügung (2021: 550 000 Euro), um vom Biber unmittelbar verursachte Schäden in Bayern durch finanzielle Leistungen auszugleichen. Ob eine Ausgleichszahlung gewährt werden kann, ist im Einzelfall zu prüfen und hängt von verschiedenen Punkten ab. Ausgleichsfähig sind grundsätzlich nur land-, forst- und fischereiwirtschaftliche Schäden, wie beispielsweise Sachschäden an landwirtschaftlichen Maschinen durch Einbruch in eine Biberröhre, Vernässungsschäden an landwirtschaftlichen Kulturen oder Fraßschäden an Feldfrüchten oder forstwirtschaftlich genutzten Beständen. Privatpersonen sind nicht ausgleichsberechtigt.

Karl-Josef Räder sei bereits darüber informiert, dass er keine Ausgleichszahlung erhalten könne, da seine Fläche nicht landwirtschaftlich genutzt werde. Die untere Naturschutzbehörde und der ehrenamtliche Biberberater seien im vorliegenden Fall bereits mehrfach tätig geworden. Es haben mehrere Biberberatungsgespräche stattgefunden und Schadensmeldungen wurden dahingehend überprüft, ob diese ausgleichsfähig sind oder nicht. Lappe hat zudem beim Einbau einer Drainage an Biberhauptdamm mitgewirkt.

Eine Biberentnahme stelle grundsätzlich immer das letzte Mittel der Wahl dar und sei nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Aus Sicht der unteren Naturschutzbehörde liegen aber derzeit auch nicht die notwendigen Voraussetzungen vor, die eine Biberentnahme rechtfertigen würden. Zudem sei eine Biberentnahme grundsätzlich keine langfristige Lösung, da immer wieder damit gerechnet werden müsse, dass andere Biber einwandern und das Biberrevier neu besetzen.

Im Landkreis wird jährlich eine Biberkartierung durchgeführt. Zurzeit gibt es etwa 120 erfasste Biberreviere, die durchschnittlich mit maximal 3,3 Bibern pro Revier angenommen werden, demnach sind im Landkreis etwa 400 Biber heimisch geworden. Die Preppach entsteh durch zwei Zuflüsse, den Jesserndorfer- und den Weißenbrunner Bach. Laut Lappe wurden dort im Jahr 2014 ein Biberrevier begründet. Etwa zwei Jahre vorher seien schon Spuren von Bibern festgestellt worden. An der Preppach, zwischen Pöppelsmühle und der Mündung in die Baunach gebe es zwei Biberreviere. Direkt im Auwald der Baunach und des Mühlbaches sind nochmals drei Reviere vorhanden. hw