Ägyptens Präsident Abd al-Fattah Al-Sisi hatte im April 2017 den Ausnahmezustand in seinem Land verhängte. Auslöser waren Anschläge der Terrormiliz „Islamischer Staat“ (IS) auf zwei Kirchen, bei denen etwa 50 Menschen starben. Viele der Freiheiten und des Handlungsspielraumes, die Sicherheitskräften und dem Militär deswegen damals ausgesprochen wurden, gelten aber auch heute noch.
Die Bundesbehörde rät Urlaubern dazu, bei Reisen nach Ägypten, einschließlich der Touristengebiete am Roten Meer, besonders vorsichtig zu sein. Zudem solle man während der Feiertage – wie etwa dem koptischen Weihnachtsfest am 7. Januar – die Nähe zu koptischen Einrichtungen meiden und insbesondere an belebten Orten und bei besonderen Anlässen stets aufmerksam sein. Beliebte Urlaubsorte wie Hurghada, El Gouna und Marsa Alam, sind von der Reisewarnung des Auswärtigen Amts für Ägypten nicht direkt betroffen. Trotzdem gilt auch hier Vorsicht.
Generell ist es wichtig, sich vor dem Urlaub über die aktuelle Sicherheitslage am Zielort informieren sowie die Reisewarnungen und Ratschläge des Auswärtigen Amtes zu beachten.