Viele Arbeitnehmer stellen beim Blick auf ihre Januar- und Februar-Gehaltsabrechnung 2025 fest, dass weniger Netto übrig bleibt als gewohnt. Der Vergleich mit Dezember 2024 fällt besonders drastisch aus, da es im Dezember ein steuerliches „Weihnachtsgeschenk“ gab: Der Grundfreibetrag wurde nämlich rückwirkend für 2024 um 180 Euro auf 11.784 Euro erhöht.