Stuttgart - Der zunächst nur für den November geplante Teil-Lockdown wurde aufgrund der weiterhin hohen Corona-Infektionszahlen bis in den Dezember hinein verlängert. Seit Dienstag, dem 1. Dezember, gelten in Baden-Württemberg neue Richtlinien, welche die bisher bestehenden Beschränkungen noch weiter verschärfen. Der Einzelhandel bleibt im Gegensatz zur Gastronomie und anderen Branchen weiterhin geöffnet. Trotzdem gibt es sowohl für Kunden, als auch für die Geschäfte neue Regeln zu beachten.