Auch das Bundesland Bremen hat verstärkte Regeln für den ÖPNV festgesetzt. Dort müssen Fahrgäste zwischen sechs und 14 Jahren mindestens eine Alltagsmaske tragen. Ab 14 Jahren wird das Tragen einer medizinischen oder besseren Maske Pflicht.
Hamburg
Im öffentlichen Nahverkehr der Hansestadt müssen alle Gäste ab sechs Jahren mindestens eine medizinische Maske tragen. Eine FFP2-Maske ist nicht vorgeschrieben, die Landesregierung empfiehlt dies jedoch ausdrücklich.
Hessen
Wie in Hamburg gilt in Hessen für Fahrgäste ab sechs Jahren im ÖPNV eine Maskenpflicht. Dabei muss mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Auch hier ist eine FFP2-Maske nicht Pflicht.
Mecklenburg-Vorpommern
In Mecklenburg-Vorpommern muss im ÖPNV ab sechs Jahren mindestens eine medizinische Maske getragen werden. Immunisierte Personen können auch ohne einen negativen Test Krankenhäuser betreten.
Niedersachsen
Wer in Niedersachsen mit dem ÖPNV fährt, muss im Alter von sechs bis 14 Jahren mindestens eine medizinische Maske tragen. Ab dann gilt FFP2-Maskenpflicht.
Nordrhein-Westfalen
Ab dem sechsten Lebensjahr besteht die Pflicht, im Nahverkehr mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Für vollständig geimpfte Personen kann in Justizvollzugsanstalten sowie in Unterkünften für Geflüchtete auf einen Test verzichtet werden.
Rheinland-Pfalz
Im ÖPNV müssen Fahrgäste vom sechsten bis zum 14. Lebensjahr mindestens eine medizinische Maske tragen. Ab dann wird eine FFP2-Maske Pflicht. Wer immunisiert ist, fällt nicht unter die Testpflicht bei Krankenhausbesuchen.
Saarland
Wer mindestens sechs Jahre alt ist und im Saarland mit dem Nahverkehr fährt, muss mindestens eine medizinische Maske tragen. Wegen hoher Fallzahlen will die Landesregierung die Maßnahmen wohl bald verschärfen. Beschäftigte in Krankenhäusern, die nicht geimpft oder genesen sind, müssen sich dreimal pro Woche testen lassen. Diejenigen, die immunisiert sind, nur einmal pro Woche.
Sachsen
Im ÖPNV ist mindestens eine medizinische Maske zu tragen. Kinder bis zur Vollendung des sechsten Lebensjahres sind davon ausgenommen.
Sachsen -Anhalt
Auch hier müssen Fahrgäste im Nahverkehr ab sechs Jahren mindestens eine medizinische Maske tragen.
Schleswig-Holstein
Im Schleswig-Holsteiner ÖPNV ist ab dem Alter von sechs Jahren das Tragen einer medizinischen oder FFP2-Maske Pflicht. Wer geimpft oder genesen ist, ist von der Testpflicht in Krankenhäusern und vergleichbaren Einrichtungen befreit.
Thüringen
Auch wer in Thüringen mit dem Nahverkehr fährt, muss ab dem Alter von sechs Jahren mindestens eine medizinische Maske tragen. Wer geimpft oder genesen ist, ist von der Testpflicht in Krankenhäusern und anderen Pflegeeinrichtungen ausgenommen. Dies gilt auch für Beschäftigte.