München - Die Staatsregierung hat auch für Kindertagesstätten geänderte Quarantäneregeln bekannt gegeben. Dort wird es ebenso wie in Schulen künftig nur noch in Ausnahmefällen eine Kontaktnachverfolgung durch die Gesundheitsämter sowie Quarantäneanordnungen geben, teilte die zuständige bayerische Sozialministerin Carolina Trautner (CSU) mit. Allerdings können Kita-Gruppen – anders als an den Schulen – bereits geschlossen werden, wenn ein Fünftel der Kinder positiv auf Corona getestet ist. An den Schulen liegt dieser Schwellenwert bei 50 Prozent.