Auf seiner Sitzung am Dienstag hat die Staatsregierung ihr viertes Entbürokratisierungsgesetz auf dem Weg gebracht. Es sieht die „deutliche Straffung von Verfahrensschritten“ und Fristverkürzungen bei Raumordnungsverfahren vor. Deren Dauer wirke auf Investoren mitunter abschreckend, erklärte Staatskanzleiminister Herrmann. Inhaltlich und materiell soll sich an den Raumordnungsverfahren nichts ändern. Es gehe allein um eine Beschleunigung.
In Bayern So schreitet die Entbürokratisierung voran
Jürgen Umlauft 24.06.2025 - 17:55 Uhr