Die Staatsregierung hat ihren Entwurf für ein neues Ladenschlussgesetz für Bayern vorgelegt. Grundsätzlich soll es bei den aktuellen Regelöffnungszeiten an Werktagen von 6 bis 20 Uhr bleiben. Ausnahmen davon gelten weiterhin für Tankstellen, Flughäfen, Bahnhöfe und Zentrale Omnibusbahnhöfe. Für eine begrenzte Zahl an Sonn- und Feiertagen sollen flexiblere und längere Öffnungszeiten möglich werden. Außerdem macht die Staatsregierung den Weg für den Nonstop-Betrieb von personallosen Kleinstsupermärkten auch an Sonn- und Feiertagen frei. Mit ihnen soll sich die Versorgungssituation vor allem in ländlichen Gemeinden ohne andere Einkaufsmöglichkeiten deutlich verbessern. Der Entwurf muss nun noch im Landtag beraten und beschlossen werden.