Die Staatsregierung hat ihren Entwurf für ein neues Ladenschlussgesetz für Bayern vorgelegt. Grundsätzlich soll es bei den aktuellen Regelöffnungszeiten an Werktagen von 6 bis 20 Uhr bleiben. Ausnahmen davon gelten weiterhin für Tankstellen, Flughäfen, Bahnhöfe und Zentrale Omnibusbahnhöfe. Für eine begrenzte Zahl an Sonn- und Feiertagen sollen flexiblere und längere Öffnungszeiten möglich werden. Außerdem macht die Staatsregierung den Weg für den Nonstop-Betrieb von personallosen Kleinstsupermärkten auch an Sonn- und Feiertagen frei. Mit ihnen soll sich die Versorgungssituation vor allem in ländlichen Gemeinden ohne andere Einkaufsmöglichkeiten deutlich verbessern. Der Entwurf muss nun noch im Landtag beraten und beschlossen werden.
Neues Gesetz in Bayern Wann ist künftig Ladenschluss?
Jürgen Umlauft 26.11.2024 - 17:30 Uhr