Im Dezember hatte ein Mitglied des Rocker-Clubs Blood Red Section gegen den Widerruf seiner Waffenbesitzkarte und seines Waffenscheins geklagt - und Recht bekommen (wir berichteten). Der Freistaat Bayern wird gegen dieses Urteil in Berufung gehen. Den Widerruf hatte das Landratsamt Coburg veranlasst, weil die Blood Red Section laut Verfassungsschutzbericht ein Unterstützer-Club der Hells Angels Hof ist. Sie wird dort in der Rubrik "Organisierte Kriminalität" geführt. Wegen hierarchischer Strukturen sei nicht auszuschließen, dass der Mann aus dem Landkreis Coburg den Hells Angels mit den Waffen in einer gewaltsamen Auseinandersetzung zur Hilfe eilt, hieß es sinngemäß in der Begründung. Nach Informationen der Neuen Presse waren auf den Rocker insgesamt acht scharfe Waffen registriert - darunter eine Kaliber .357 Magnum und ein Gewehr mit dem Kaliber .308 Winchester, das beim Militär zum Einsatz kommt. Der Mann ist Mitglied in einem Schützenverein der Region.
Neuses an den Eichen/Coburg Rocker darf Waffen behalten
Katja Diedler 22.02.2019 - 16:28 Uhr