Neustadt bei Coburg Stadt bittet Hausbesitzer stärker zur Kasse

Peter Tischer
Die Häuslebauer, wie hier im Neubaugebiet Meilschnitz Brand III, müssen sich auf eine Erhöhung der Grundsteuer einstellen. Sie wird für das Einfamilienhaus im Schnitt 30 Euro pro Jahr betragen. Foto: /Peter Tischer

Auf Neustadt kommen zusätzliche Ausgaben zu. Um diese stemmen zu können, erhöht man die Grundsteuer. Rechtlich ist daran nicht zu rütteln.

 
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Neustadt/C. - Der Neustadter Stadtrat hat kürzlich eine Anhebung der Grundsteuer in Neustadt (Neue Presse vom 24. November) beschlossen. Der neue Kämmerer Martin Gottschalk begründete dies damit, dass der Stadt neue Aufgaben aufgebürdet wurden und damit zusätzliche Ausgaben zu bewältigen hat. Beispielhaft nannte er die Ganztagsschule, den Anspruch auf Kita-Plätze und die Digitalisierung. Er sehe deshalb dringend Handlungsbedarf, um die Einnahmen der Stadt zu erhöhen. Für die Stadt würden die Grundsteuereinnahmen durch die Erhöhung des Hebesatzes von 310 auf 350 Prozentpunkte um 200 000 Euro steigen. Doch wie viel hat die Familie dann wieder weniger im Geldbeutel?

Unter dem Durchschnitt

Dazu ist zunächst ein Blick darauf zu werfen, wie sich die Grundsteuer in Bayern berechnet. Zunächst wird der Einheitswert, also der Wert der Immobilie, mit der Steuermesszahl (3,5 Prozent für Einfamilienhäuser) multipliziert, was dann den sogenannten Grundsteuermessbetrag ergibt, den das Finanzamt festlegt. „Liegt der Grundsteuermessbetrag für ein Einfamilienhaus beispielsweise bei 48,65 Euro, so wird dieser bislang mit 3,1 multipliziert. Die Summe 150,82 Euro ist dann die zu zahlende Grundsteuer für dieses Anwesen“, heißt es aus der Stadtkämmerei. Zieht man nun den neuen Hebesatz von 350 ins Kalkül, dann ergibt sich 48,65 mal 3,5. Dies ergibt 170,28 Euro Grundsteuer. „Das sind dann rund 20 Euro pro Jahr mehr für den Einfamilienhaushalt“, gibt die Stadtkämmerei das Beispiel bekannt, „im Schnitt bleiben rund 30 Euro mehr pro Jahr zu zahlen für die Grundsteuer. Damit habe man, so Gottschalk, jahrelang noch immer unter dem bayerischen Durchschnitt von 343 Prozentpunkten gelegen, zumal man zuletzt vor fünf Jahren den Hebesatz angepasst habe.

Klagen abgelehnt

Sich als Eigentümer gegen die Erhöhung wehren, hat keinen Sinn, denn der Hebesatz wird von den Gemeinden festgesetzt. Bislang haben Gerichte die Klagen von Eigentümern gegen eine Erhöhung des Grundsteuer Hebesatzes abgelehnt. Die Begründung: Solange die Gemeinden nicht willkürlich vorgehen und die Steuerbelastung für die Einwohner nicht unverhältnismäßig sei, können sich die Gemeinden auf die verfassungsrechtlich garantierte Steuerhoheit berufen.

Allerdings müssen sich die Grundbesitzer bald wieder auf einen neuen Abrechnungsmodus der Grundsteuer einstellen. Ab 2025 greift in Bayern eine neue Grundsteuer – das hat der Landtag letzte Woche beschlossen. In Zukunft zählt nur noch die Größe, nicht mehr die Lage der Grundstücke. Einige andere Bundesländer und auch der Bund setzen dagegen auf eine Grundsteuer, die den Wert des Grundstücks berücksichtigt. Fazit einer jungen Familie aus Neustadt: „30 Euro pro Jahr hört sich nicht viel an. Aber da kommen ja dann noch einige Euro für die Spritpreiserhöhung dazu, der Einkauf wird teurer und so läppern sich die Beträge zusammen und man hat deutlich weniger Geld zur Verfügung.“

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