Die Neustadter haben nun einmal eine besondere Beziehung zu Hunden. Zumindest wird ihnen diese nachgesagt. Dabei ist die Hundesteuer nun kein Neustadt spezifisches Thema, sondern sie wird von allen Kommunen erhoben. Jeder Hund, der älter als vier Monate ist, unterliegt im Rahmen der Hundesteuersatzung der Steuerpflicht und ist innerhalb eines Monats nach Beginn der Hundehaltung im Bürgerservice oder dem Steueramt anzumelden. In Neustadt wurden bis dato 30 Euro pro Wauzi erhoben. Summa summarum spülte das der Stadt jährlich 35 000 Euro in die Kassen. Zu wenig, wie das Steueramt nun mitteilte. „Die erzielten Einnahmen decken kaum den Verwaltungsaufwand, der mit der Erhebung der Steuer für An- und Abmeldung, Ausgabe der Hundemarken, Veranlagung der Steuer, Forderungsüberwachung sowie Vollstreckung anfällt und mit den weiteren durch die Hundehaltung verbundenen Aufwänden wie beispielsweise die Bereitstellung von Hundekotbeuteln verbunden sind“, erläutert Daniel Peter von der Finanzverwaltung dem Stadtrat. Zudem entfalte eine Jahressteuer in Höhe von 30 Euro keinerlei Steuerungswirkung.