Neustadt Muss Kinderfest umbenannt werden?

Peter Tischers
Der Rutscher, ein traditioneller Tanz, ist ein Element des Neustadter Kinderfestes, das es seit Jahrhunderten gibt. Foto:  

Das Neustadter Kinderfest soll in das Bayerische Landesverzeichnis des immateriellen Kulturerbes aufgenommen werden. Doch nun hakt es – wegen des Namens.

 
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Seit mehr als 470 Jahren wird in Neustadt das Kinderfest gefeiert. Offiziell erwähnt wurde der „Neustadter Nationalfeiertag“, wie die Einheimischen ihr Fest liebevoll nennen, im Jahre 1548. Grund genug dafür, nun die Aufnahme der Veranstaltung in das Bayerische Landesverzeichnis als immaterielles Kulturerbe voranzutreiben. Nun ist der Prozess allerdings ins Stocken geraten, wie Kulturbürgermeister Martin Stingl am Dienstag im Kultursenat erläuterte.

Im Oktober 2021 startete der Bereich Kultur/Sport/Tourismus (KST) im Neustadter Rathaus den Bewerbungsprozess. Eine unabhängige Expertenkommission begutachtet dabei zunächst die eingereichten Unterlagen. Auf Basis dieser fachlichen Empfehlung wird in Bayern über eine Aufnahme in das Landesverzeichnis sowie die Nominierung für das bundesweite Verzeichnis entschieden. Zuständig dafür ist das bayerische Finanz- und Heimatministerium.

Vielfache Hilfe

Die Stadt Neustadt bewarb sich mit dem Neustadter Kinderfest und zusätzlich mit dem Neustadter Rutscher-Tanz. Hilfe holte sie sich dafür unter anderem bei Heimatpflegerin Isolde Kalter aus Neustadt, dem Sonneberger Kreisheimatpfleger Thomas Schwämmlein, dem oberfränkischen Bezirksheimatpfleger Günter Dippold sowie Helmut Groschwitz von der Beratungs- und Forschungsstelle Immaterielles Kulturerbe Bayern. „Und wir waren uns sicher, die Voraussetzungen trefflich erfüllt zu haben“, sagte Stingl.

Am 18. Februar traf im Neustadter Rathaus jedoch ein Schreiben des bayerischen Finanz- und Heimatministeriums ein, mit folgendem Wortlaut: „Im Rahmen der Prüfung hat sich herausgestellt, dass das Fest in der Tradition der Gregoriusfeste steht, die bereits im Bayerischen Landesverzeichnis eingetragen sind.“

Thurnau sagt nein

Neustadt erklärte sich daraufhin bereit, im Falle einer positiven Entscheidung über die Bewerbung die eingetragene Kulturform um das „Neustadter Kinderfest“ ergänzen zu lassen. Auch die bisherige Trägergruppe für den Eintrag „Gregoriusfest“, der Markt Thurnau in Abstimmung mit den Gemeinden Creußen, Kasendorf, Kulmbach, Pegnitz und Schnabelwald, stimmten zunächst zu. Allerdings habe sich der Antragsteller für den Eintrag, der 2. Bürgermeister des Marktes Thurnau, Veit Pöhlmann, schließlich doch gegen den Untereintrag ausgesprochen, so Stingl. Seine Begründung: Das Neustadter Kinderfest habe den Begriff „Gregorius“ nicht im Namen, es gebe einen dreitägigen Volksfestbetrieb und die Gregorius-Tradition komme in dem Neustadter Fest nicht zum Ausdruck. Einem Untereintrag würde man nur zustimmen, wenn das Kinderfest in „Gregorifest“ umbenannt würde. Eine Zwischenlösung könnte ein Untertitel für die Veranstaltung sein, zum Beispiel „Neustadter Kinderfest in der Tradition des Gregoriusfestes“ oder „Gregori-Kinderfest Neustadt“.

Das wiederum kommt für Stingl nicht in Frage: „Die Umbenennung des Neustadter Kinderfestes ist angesichts seiner langen und tief verwurzelten Tradition undenkbar.“ Nun soll es weitere Gespräche geben, um doch noch eine Lösung zu finden.

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