Neustadt erklärte sich daraufhin bereit, im Falle einer positiven Entscheidung über die Bewerbung die eingetragene Kulturform um das „Neustadter Kinderfest“ ergänzen zu lassen. Auch die bisherige Trägergruppe für den Eintrag „Gregoriusfest“, der Markt Thurnau in Abstimmung mit den Gemeinden Creußen, Kasendorf, Kulmbach, Pegnitz und Schnabelwald, stimmten zunächst zu. Allerdings habe sich der Antragsteller für den Eintrag, der 2. Bürgermeister des Marktes Thurnau, Veit Pöhlmann, schließlich doch gegen den Untereintrag ausgesprochen, so Stingl. Seine Begründung: Das Neustadter Kinderfest habe den Begriff „Gregorius“ nicht im Namen, es gebe einen dreitägigen Volksfestbetrieb und die Gregorius-Tradition komme in dem Neustadter Fest nicht zum Ausdruck. Einem Untereintrag würde man nur zustimmen, wenn das Kinderfest in „Gregorifest“ umbenannt würde. Eine Zwischenlösung könnte ein Untertitel für die Veranstaltung sein, zum Beispiel „Neustadter Kinderfest in der Tradition des Gregoriusfestes“ oder „Gregori-Kinderfest Neustadt“.