Neustadt und die Energiepreise Den neuen Abschlag gibt’s automatisch

Peter Tischer
Der Gaszähler rattert unaufhörlich: Für viele Haushalte angesichts der stark gestiegenen Preise ein Problem.Marijan Murat Foto: picture alliance/dpa

Wer in Genuss von Entlastungen kommen will, muss ja meistens zig Formulare ausfüllen. Nicht so bei der Strom-, Gas- und Wärmepreisbremse.

 
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Die enorm gestiegenen Preise für Strom, Gas und Fernwärme machen privaten Haushalten sowie Unternehmen zu schaffen. Um dem entgegenzuwirken, hat die Regierung sogenannte Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen eingeführt. Für viele Bürger allerdings böhmische Dörfer, also nur schwer zu verstehen. Und das, obwohl alle privaten Haushalte sowie Unternehmen unter 1,5 Millionen Kilowatt pro Jahr Anspruch auf die Gas- bzw. Fernwärme-Preisbremse haben. Bei der Strompreisbremse betrifft es ebenfalls alle Privathaushalte und Unternehmen unter 30 000 Kilowattstunden pro Jahr.

„Die Preisbremsen gelten ab 1. Januar 2023, treten allerdings erst ab 1. März 2023 offiziell in Kraft“, erklärt Simon Weber, Pressesprecher der Stadtwerke Neustadt (SWN) . Das heißt, dass die Preisbremsen noch nicht in den Abschlägen einberechnet sind. Daher erhalte man rückwirkend für die Monate Januar und Februar eine Gutschrift, die mit dem März-Abschlag verrechnet werde. Ab April würde man dann einen neuen, verringerten Abschlag bezahlen, der das restliche Jahr gültig sei. „Wobei der neue Abschlag Ende Februar per Post mitgeteilt wird“, so Weber. Die Abschläge würden immer zwischen dem 1. und dem 4. des Folgemonats eingezogen. Sollte der jeweilige Abschlag anschließend lieber wieder erhöht werden, könne man dies im Kundenportal www.swn-nec.de/portal, telefonisch unter 09568/85214 oder per E-Mail an service@swn-nec.de tun.

Die Preisbremsen sind vorerst befristet bis zum Ablauf des 31. Dezember 2023 gültig. Dabei ergebe sich der monatliche Entlastungsbetrag aus der Differenz zwischen Vertragspreis und Preisbremse multipliziert mit 80 Prozent des prognostizierten Verbrauchs, geteilt durch zwölf Monate, erklärt Weber. Ein Beispiel: Der bisherige Abschlag beträgt ohne Preisbremse 52 Cent pro Kilowattstunde bei einem alten monatlichen Abschlag von 122,63 Euro. Der neue Abschlag mit Preisbremse beträgt 40 Cent pro Kilowattstunde bei monatlichem Abschlag von 100 Euro.

Alle SWN-Kunden würden automatisch von den Preisbremsen profitieren, „sie erhalten die Ersparnisse automatisch“, kündigt Weber an. Zudem lohne sich Energiesparen noch, wie Weber aufzeigt, denn nach den 80 bzw. 70 Prozent des Vorjahresverbrauchs werden wieder die normalen Marktpreise gezahlt werden müssen. Sollte jemand in der Zwischenzeit umgezogen sein, so gelte der bisherige Energieverbrauch der neuen Wohnung als Grundlage. Bei weitere Fragen gibt das Kundencenter unter der Rufnummer 09568/852852 Auskunft.

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