Für Schüler bayerischer Schulen, die regelmäßig in der Schule getestet werden, reicht die Vorlage eines gültigen Schülerausweises. Aufgrund der aktuell geltenden Corona-Regeln in Bayern gibt es für Thüringer Kinder aber leider einen entscheidenden Unterschied: Da an Thüringer Schulen keine regelmäßigen Corona-Tests durchgefügt werden, müssen Kinder ab zwölf Jahren ebenso wie Erwachsene, die weder geimpft noch genesen sind, einen aktuellen PCR Test nachweisen der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Bis zum Passieren des Drehkreuzes gilt im Vorraum und Bistrobereich aktuell die allgemeine „3G-Regel“ mit Abstands- und Maskenpflicht. Apropos Bistro: Hier können alte Coins umgetauscht werden, sodass noch vorhandene Eintritte auch beim neuen Kassensystem weiterhin genutzt werden können.