Neustart in St. Moriz Bachchor singt für Kriegsopfer

Der Coburger Bachchor kehrt aus der Zwangspause zurück. Am kommenden Sonntag führt er Dvorák-Werke in der Morizkirche auf. Foto: /Bachchor

Nach gut zwei Jahren endet die Konzertpause: Werke von Antonín Dvořák erklingen am Sonntag in St. Moriz. Das Benefizkonzert ist den Menschen in der Ukraine gewidmet.

 
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Mehr als zwei Jahre musste der Coburger Bachchor pausieren – nun meldet er sich zurück – mit einem Benefizkonzert für die Ukraine-Hilfe. „Es ist uns ein Anliegen, in dieser Krise ein Zeichen zu setzen“, erklärt Stadtkantor Peter Stenglein. Schon 2020 wollte er den Dvořák-Abend mit seinen Sängerinnen und Sängern einstudieren, „es ist quasi unser ,Long-Covid-Projekt’“, sagt der Chorleiter leicht sarkastisch. Pünktlich zum Beginn der Sommerzeit ist es nun endlich soweit: Neben der Messe D-Dur op 86 für Soli, Chor und Orgel werden am Sonntag, 27. März, ab 18 Uhr in der St. Moriz-Kirche drei „Biblische Lieder“ op. 99 des großen tschechischen Komponisten erklingen. Antonín Dvořák schrieb seine Messe im Jahre 1887 für eine Kirche in Westböhmen und wählte dabei eine minimale Instrumentierung: Nur die Orgel soll die Singstimmen begleiten.

Die große Schuke-Orgel in der Morizkirche verfügt über ein reiches Klangfarbenspektrum. „Die verschiedenen musikalischen Stimmungen der Partitur lassen sich damit sehr farbig und vielschichtig umsetzen“, erläutert Stenglein. Der Chor singt von der Empore aus, damit können die vorgegebenen Abstände nach allen Seiten eingehalten werden. Die „Biblischen Lieder“ entstanden im Jahr 1894 in Amerika. Dvořák gelangen mit den Psalmen-Vertonungen wahre Meisterwerke geistlicher Liederkunst.

Neben dem Bachchor singen und musizieren: Berenike Huber, Sopran, Stefanie Ernst, Alt, Tobias Hunger, Tenor, Christian Huber, Bass und Markus Ewald, Orgel. Die Leitung hat Peter Stenglein. Der Eintritt ist frei. Am Ausgang werden Spenden zugunsten der Hilfe für die vom Krieg betroffenen Menschen in der Ukraine gesammelt. Sie werden über die Evangelische Landeskirche, die bewährte Kontakte pflegt, ihrer sinnvollen Verwendung zugeführt.

Es gilt nach wie vor die 2G-Regelung: Besucher benötigten Personalausweis sowie Nachweis der Impfungen oder Genesung und haben während des Aufenthalts in der Kirche FFP2-Maske zu tragen. Die für 2020 erworbenen Karten bleiben gültig. du

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