München (dpa/lby) - Dem übergangsweisen Betrieb des Garchinger Forschungsreaktors FRM II mit hochangereichertem Uran stehen keine rechtlichen Hürden mehr im Weg. Das geht aus einer Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts hervor. Darin wird die Beschwerde des Bund Naturschutz (BN) zurückgewiesen, der sich gegen die Nichtzulassung seiner Revision gewandt hatte, wie das Gericht bestätigte. Die Technische Universität München (TUM) kündigte indes an, noch 2025 eine Genehmigung für die Umrüstung auf niedrig angereichertes Uran einzureichen.