Niedrigwasser in Coburg Wasserentnahme aus Gewässern verboten

In vielen Flüssen und Bächen in Stadt und Landkreis herrscht Niedrigwasser. Das Landratsamt weist daher noch einmal ausdrücklich auf das Wasserentnahmeverbot hin.

Manche Bäche und Flüsse im Raum Coburg führen so wenig Wasser wie noch nie zuvor. Foto: picture alliance/dpa

Auch in diesem Sommer herrscht wegen zu geringer Niederschläge in fast allen Flüssen und Bächen in der Stadt Coburg und dem Landkreis Coburg Niedrigwasser, heißt es aus dem Landratsamt Coburg. Die Wasserführung liege in diesen Gewässern unterhalb des mittleren Niedrigwasserabflusses (MNQ), dem Mittelwert der niedrigsten Abflüsse eines langjährigen Betrachtungszeitraums. Manche Bäche und Flüsse führen demnach so wenig Wasser wie noch nie zuvor.

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Vor allem an kleineren Bächen und besonders in den Oberläufen sei mit weiter sinkenden Pegelständen bis hin zu einer Austrocknung zu rechnen.

So sieht die Rechtslage aus

Nachdem auch in den kommenden Wochen nicht mit ergiebigen und andauernden Niederschlägen - und damit einer Entspannung der Situation - zu rechnen sei, weisen die Stadt Coburg und das Landratsamt Coburg auf folgende Rechtslage hin:

Wasserentnahmen zur Bewässerung aus Bächen und Flüssen, in denen Niedrigwasser herrsche, seien durch den Gemeingebrauch – beziehungsweise durch den Eigentümer- und Anliegergebrauch - nicht mehr abgedeckt und daher unzulässig.

Stets auf die Mindestwasserführung achten

Auch beim Vorliegen einer wasserrechtlichen Erlaubnis zur Wasserentnahme ist laut Schreiben auf eine Mindestwasserführung im Gewässer zu achten. Hier seien die Festsetzungen des jeweiligen Bescheids zu befolgen. Auch hier seien Wasserentnahmen bei Niedrigwasser in der Regel nicht zulässig.

Nähere Auskünfte erteilen die Fachbereiche Wasserrecht am Landratsamt Coburg und in der Stadt Coburg sowie das Wasserwirtschaftsamt Kronach.