Graz - Nach einer Notoperation, bei der eine damals Zwölfjährige mit Hand anlegen durfte, sind die zwei beteiligten Chirurgen in Österreich freigesprochen worden. Es könne nicht nachgewiesen werden, dass das Kind aktiv ein Loch in den Schädel des Patienten gebohrt habe, erklärte die Bezirksrichterin in Graz.