Notfallplan Gas Was bedeutet die Alarmstufe?

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Die Bundesregierung hat die zweite Stufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Foto: Marijan Murat/dpa/Marijan Murat

Die Situation auf den Gas-Märkten spitzt sich zu: Jetzt hat Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck die zweite Alarmstufe ausgerufen. Was bedeutet das für die Verbraucher?

 
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Um die Gasversorgung in Deutschland bei einer schlechten Versorgungslage zu regeln, gibt es einen Notfallplan Gas. Dieser Plan sieht drei Stufen vor. Insbesondere private Haushalte, aber auch Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen, die Feuerwehr und die Polizei sind in der dritten und höchsten Stufe, dem Notfall, besonders geschützt. So soll die Versorgung sichergestellt werden.

Die drei Stufen teilen sich in Frühwarnstufe, die Alarmstufe und die Notfallstufe auf. Die Frühwarnstufe wurde von der Bundesregierung bereits vor Wochen ausgerufen und entsprechende Vorbereitungen getroffen. In dieser Phase hat etwa die Bundesnetzagentur als zuständige Behörde erarbeitet, nach welchen Kriterien sie bei einer Notlage das knapp gewordene Gas verteilen kann.

Alarmstufe hat noch keine Preissteigerung zur Folge

Als nächstes folgt die Alarmstufe, die das Bundeswirtschaftsministerium am Donnerstag ausgerufen hat. Laut Plan liegt in diesem Fall „eine Störung der Gasversorgung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas vor, die zu einer erheblichen Verschlechterung der Gasversorgungslage führt - der Markt ist aber noch in der Lage, diese Störung oder Nachfrage zu bewältigen“.

Die Alarmstufe ist ein deutliches Signal an Industrie und private Verbraucher: Der Gasverbrauch muss sinken, um einen Mangel im Herbst und Winter zu verhindern.

Die Hochstufung war aus Sicht des Ministeriums notwendig, weil der russische Staatskonzern Gazprom die Lieferungen über die Ostseepipeline Nord Stream deutlich gedrosselt hat. Das bedeutet, dass derzeit nur noch 40 Prozent der Maximalkapazität über diese Pipeline in Deutschland ankommen.

„Wir wollen den Markt weiter beobachten“, sagte Bundeswirtschaftsminister Robert Habeck. Die Bundesregierung mache vorerst vom Preisanpassungsmechanismus nicht Gebrauch, der Anbietern Preissprünge in laufenden Verträgen möglich macht. Es gebe ja bereits Preissteigerungen für Verbraucher.

Bei der Notfallstufe wird es ernst

Auf die Alarmstufe folgt als letzte Stufe dann die Notfallstufe: In diesem Fall liegt eine „außergewöhnlich hohe Nachfrage nach Gas, eine erhebliche Störung der Gasversorgung oder eine andere beträchtliche Verschlechterung der Versorgungslage vor“. Maßnahmen des Markts reichen dann nicht aus, um die Gasnachfrage zu decken.

Die Folge des Notfalls ist, dass der Staat einschreiten muss - um insbesondere die Versorgung der „geschützten Kunden“ sicherzustellen: das sind private Haushalte, aber auch Krankenhäuser, stationäre Pflegeeinrichtungen, Einrichtungen zur Pflege und Betreuung behinderter Menschen sowie etwa Feuerwehr, Polizei und Bundeswehr.

Doch was sind die Maßnahmen im Notfall? Wird die dritte Stufe des Notfallplans ausgerufen, so werden Industriekunden angehalten, den Gasverbrauch stark zu drosseln oder gar einzustellen. Auch End- und Großverbraucher werden dann angehalten, den Verbrauch zu verringern. Eine feste Abschaltreihenfolge in Bezug auf einzelne Großverbraucher oder Branchen gibt es nicht, wohl aber Kriterien, an denen sich die Bundesnetzagentur orientiert. Dies sind etwa die Dringlichkeit der Maßnahme, die Größe des Unternehmens, die Vorlaufzeiten für ein Herunterfahren oder die erwarteten volks- und betriebswirtschaftlichen Schäden.

Versorgung privater Haushalte gesichert

Die Versorgung der privaten Haushalte ist also weiterhin gesichert. Allerdings müssen Endkunden mit weiteren Preissteigerungen rechnen: Viele Energieversorger, die nun kein russisches Gas mehr beziehen können, müssen an anderen Märkten zu aktuell sehr hohen Preisen Gas einkaufen, um ihre Kunden beliefern zu können. Diese Kosten werden sie in absehbarer Zukunft an die Kunden weitergeben.

Noch nicht in Kraft gesetzt ist der Paragraph 24 des Energiesicherungsgesetzes - laut Minister Habeck „ein sehr scharfes Schwert“. Dieser Paragraph ermöglicht es Energieunternehmen, die Preissteigerungen direkt und ohne Zeitverzögerung an ihre Kunden weiterzugeben – also nicht erst zu vertraglich festgesetzten Zeiten.

Hinter diesen Plänen steht das Ziel, den Kollaps der Energieversorger zu verhindern. Dass diese Maßnahme in Zukunft ergriffen wird, sei jedoch „nicht ausgeschlossen“, warnt das Wirtschaftsministerium.

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