Haßfurt - Mit den Geldstrafen, die sie für ihre Schwarzfahrten zahlte, hätte eine 43-Jährige aus dem Maintal wohl bereits eine halbe Weltreise mit dem Zug unternehmen können. Weit über 4000 Euro hat die Arbeiterin bereits berappen müssen, weil sie ohne Fahrschein mit der Bahn fuhr. Nun musste sie wegen drei weiterer Schwarzfahrten wieder einmal auf der Anklagebank des Amtsgerichts Platz nehmen. Diesmal blieb es jedoch nicht bei einer Geldstrafe. Richterin Anne Völkl verurteilte die Angeklagte wegen des Erschleichens von Leistungen zu einer sechsmonatigen Bewährungsstrafe und folgte damit der Forderung der Staatsanwaltschaft. Als Auflage muss die Verurteilte 100 Stunden gemeinnützige Arbeit leisten.