Seit dem 1. Dezember gibt es offiziell eine neue Institution: die Schiedsgerichtbarkeit NS-Raubkunst. Hier können NS-Verfolgte oder ihre Nachkommen nun Verfahren einleiten, wenn sie der Auffassung sind, dass ihnen ein Kunstwerk rechtmäßig gehört. Auch in Coburg gibt es drei Exponate, die als Raubkunst identifiziert werden konnten – jedoch gibt es bis dato keinerlei Ansätze, wem sie ursprünglich und rechtmäßig gehörten.