Was die Bundesanwaltschaft aufgezählt habe, reiche weder im Einzelnen noch in der Gesamtschau aus, um eine Mittäterschaft zu begründen, sagte Zschäpes Vertrauensanwalt Hermann Borchert am Dienstag im NSU-Prozess vor dem Münchner Oberlandesgericht. Und eine Mittäterschaft Zchäpes lasse sich auch weder mit deren Charakter noch mit deren früheren politisch geprägten Aktivitäten begründen.