Der Prozess gegen einen 54-Jährigen wegen 77-facher Vergewaltigung von Frauen in einer Flüchtlingsunterkunft hat mit einem Disput zwischen Verteidigung und Gericht begonnen.
Ein 54-Jähriger steht derzeit vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth. Ihm wird Vergewaltigung in 77 Fällen vorgeworfen. Seine Verteidiger plädierten gleich am ersten Prozesstag darauf, dass der Haftbefehl gegen ihren Mandaten aufgehoben wird.
Der Prozess gegen einen 54-Jährigen wegen 77-facher Vergewaltigung von Frauen in einer Flüchtlingsunterkunft hat mit einem Disput zwischen Verteidigung und Gericht begonnen.
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Die Verteidiger des Angeklagten beantragten zu Prozessbeginn am Mittwoch vor dem Landgericht Nürnberg-Fürth, die Verhandlung auszusetzen und den Haftbefehl gegen ihren Mandanten aufzuheben.
Als Grund gaben die beiden Verteidiger an, erst wenige Tage vor Beginn der Hauptverhandlung weitere umfangreiche Unterlagen erhalten zu haben.
Diese hätten sie bislang nicht sichten und mit ihrem Mandanten besprechen können. Zudem bemängelten sie die Qualifikation eines bestellten Dolmetschers und zogen in Zweifel, dass so ein „faires Verfahren“ möglich sei.
Die Kammer wies die Anträge zurück und verwies darauf, dass der Verteidigung die Unterlagen am 17. und 18. Oktober und damit mit ausreichend Vorlauf zugegangen seien. Die Vertreterin der Staatsanwaltschaft fügte bei einem Wortgefecht mit den Verteidigern hinzu, dass man ein Mandat niederlegen müsse, wenn man nicht genügend Zeit habe, sich auf einen Prozess vorzubereiten.
Dem Angeklagten wird vorgeworfen, während seiner früheren Tätigkeit beim Sicherheitsdienst in einer Flüchtlingsunterkunft für Frauen in Nürnberg zwei Bewohnerinnen mehrfach vergewaltigt und eine weitere Bewohnerin sexuell belästigt zu haben. Der Mann soll den Frauen gedroht haben, seine Position auszunutzen und ihnen vom Jugendamt ihr Kind wegnehmen zu lassen.
Eine der Frauen soll er in den Jahren 2018 bis 2022 mindestens 72 Mal vergewaltigt haben, eine weitere Frau in fünf Fällen. Eine dritte Frau soll er unter anderem gegen ihren Willen geküsst haben.
Der Angeklagte sitzt seit Januar dieses Jahres in Untersuchungshaft und hat die Vorwürfe bislang bestritten. Nach Auskunft seiner Anwälte will der Mann im Prozess zunächst keine Angaben machen.