Bayreuth - Bei einer gemeinsamen Aktion der sieben ober- und unterfränkischen Verkehrspolizeiinspektionen am vergangenen Wochenende haben Beamte fast 500 Lkw-Fahrer kontrolliert. Durchgeführt wurden diese Kontrollen an rund 30 Rastanlagen entlang der Autobahnen A 3, A 7, A 73, A 9 und A 93 sowie im fließenden Verkehr. Ziel war es unter anderem, zu verhindern, dass sich Lkw-Fahrer nach dem Sonntagsfahrverbot mit Restalkohol auf die Straße begeben sowie alkoholisierte Fahrer aus dem Verkehr zu ziehen. Außerdem überprüften die Polizisten bei der Aktion die Fahrtenschreiber der Lkw und deckten so weitere Verstöße auf.

Alkohol am Steuer

Laut der Verkehrsunfallstatistik 2018 starben knapp zehn Prozent der Verkehrstoten in Bayern durch alkoholbedingte Unfälle.

Für alle Auto-, Lkw- und Motorradfahrer in Deutschland gilt die 0,5-Promillegrenze.

Verstöße gegen die 0,5-Promillegrenze haben mindestens zwei Punkte in Flensburg und einen Monat Fahrverbot zur Folge. Beim ersten Verstoß erfolgt zudem ein Strafgeld von 500 Euro, beim zweiten Mal ein Bußgeld von 1000 Euro und ab der dritten Alkoholfahrt eine 1500 Euro-Strafe.

Nur für Fahranfänger, Busfahrer und Fahrer von Gefahrguttransporten gilt eine 0,0-Promillegrenze.

Anfang 2019 hat der Unternehmensverband Logistik Schleswig-Holstein auch für Lkw eine 0,0-Promillegrenze gefordert.

"Dies ist das erste Mal, dass wir in diesem Umfang solche gemeinsamen Kontrollen durchführen", erklärt Polizeisprecher Alexander Czech. Zuvor hätten die einzelnen Inspektionen lediglich im Rahmen des Streifendienstes Überprüfungen durchgeführt. Vorbild für die Großaktion seien ähnliche Projekte in Niederbayern und in Hessen, die im Frühjahr stattgefunden haben, sowie die erfolgreichen Blitzer-Marathons der vergangenen Jahre.

"Für uns ging es in erster Linie um die Prävention von Alkoholfahrten", betont der Polizeisprecher. Aus diesem Grund habe man bewusst darauf gesetzt, die Fahrer noch am Rastplatz zu kontrollieren - bevor sie ihre Fahrzeuge in Bewegung setzen konnten. Allein in Oberfranken hätten die Beamten auf diese Weise elf Brummi-Fahrer davor bewahren können, mit Restalkohol ihre Fahrten anzutreten. In Unterfranken konnten insgesamt vier Alkoholfahrten verhindert werden. Für einen alkoholisierten Trucker kam die Kontrolle jedoch zu spät, denn ihn trafen die oberfränkischen Beamten bereits während seiner Fahrt an. Nun muss er sich auf ein Bußgeld sowie eine strafrechtliche Ermittlung gefasst machen.

Neben dem Atemalkohol untersuchten die Beamten auch die Fahrtenschreiber der Lkw und entdeckten hierbei eine Vielzahl von Verstößen gegen Verkehrsregeln sowie Sozialvorschriften. "Wir reden hier beispielsweise von Geschwindigkeitsübertretungen und Verstößen gegen die Ruhe- und Lenkzeiten", erklärt der Polizeisprecher. Diese lägen mitunter jedoch bereits einige Wochen zurück und seien lediglich noch durch die Auswertung der Fahrtenschreiber nachweisbar. Nichtsdestotrotz müssten sich die Fahrer, die bei diesen Kontrollen aufgefallen sind, sich jedoch auf Folgen für ihre Vergehen gefasst machen.

"Die meisten der kontrollierten Fahrer zeigten sich sehr kooperativ", berichtet Czech. So hätten beispielsweise viele der Trucker, bei denen Restalkohol festgestellt worden sei, ohne Diskussion eingesehen, dass sie sich zu ihrer eigenen Sicherheit gründlich ausschlafen sollten.

"Aus unserer Sicht war die Aktion ein voller Erfolg", betont Czech. Eine Fortführung der gemeinsamen Kontrollen sei seitens der ober- und unterfränkischen Polizeiinspektionen folglich bereits fest geplant. "Den genauen Termin werden wir im Vorfeld aber nicht bekannt geben", erklärt der Polizeisprecher. Immerhin wolle man sich das Überraschungsmoment bewahren.

Neben den Lkw-Fahrern kontrollierten die Polizisten übrigens auch einige Autofahrer. Zwei von ihnen müssen sich nun vor Gericht verantworten, denn sie standen während der Fahrt unter Drogeneinfluss.