Sie gehört nicht zur Regierung von Oberfranken und nicht zum Bezirk Oberfranken. Obwohl deren Vertreter über die Anträge entscheiden. „Die Oberfrankenstiftung ist keine kommunale oder kommunal verwaltete Stiftung, sondern eine selbstständige öffentlich-rechtliche Stiftung“, sagt Geschäftsführer Stefan Seewald. „Wir sind also insofern eine eigene Institution, die weder der Regierung von Oberfranken, also dem Freistaat Bayern, noch dem Bezirk zuzurechnen ist.“