Berlin - Das Berliner Verwaltungsgericht hat die Livestream-Angebote der "Bild"-Zeitung als zulassungspflichtigen Rundfunk eingestuft. Das geht aus einem Urteil hervor, wie ein Sprecher des Gerichts erläuterte. "Die Kammer hat wegen grundsätzlicher Bedeutung die Berufung zugelassen."