Mit der Frage, wo die Grenzen für die Kritik an einem ehemaligen Arbeitgeber unter dem Deckmantel der Anonymität auf einem Bewertungsportal im Internet liegt, hat sich das Bamberger Landgericht im vergangenen Herbst auseinandergesetzt. Dabei lehnte das Gericht ab, dass die negativ bewertete Firma aus den Haßbergen von der Betreiberin der Plattform die Herausgabe der Benutzerinformationen verlangen kann. Deren kritische Bewertung mit äußerst scharfem Ton wird laut Urteil von der Meinungsfreiheit gedeckt.