Das Problem: Die elektrostatische Ladung der Maske nimmt mit der Zeit ab, damit lässt auch die Filterwirkung nach – egal, ob die Maske noch verpackt ist oder nicht. Dadurch kann die Schutzfunktion, dann nicht mehr gewährleistet werden. Das ist der Grund, warum Masken ein Mindesthaltbarkeitsdatum beziehungsweise Verfallsdatum haben.
Hersteller können einen Erhalt der so wichtigen physikalisch-chemischen Eigenschaften der Maske ohne Qualitätsverluste nur bis zum Ablauf des Haltbarkeitsdatums zusichern. Die Haltbarkeit von FFP2-Masken unterscheidet sich je nach Hersteller, liegt aber in der Regel bei zwei bis fünf Jahren ab Produktionsdatum – sofern sie noch original verpackt ist.
Die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin (BAuA) schreibt dazu auf ihrer Webseite deutlich: „Das vom Hersteller angegebene Ablaufdatum einer Schutzmaske ist in der Regel nicht als Mindesthaltbarkeitsdatum zu verstehen.“ Heißt also: Anders als etwa beim Mindesthaltbarkeitsdatum von Lebensmitteln, die man oft auch danach noch essen kann, sollte man abgelaufene Masken nicht mehr verwenden und entsorgen.
Bund will Masken verbrennen lassen
Genau das will der Bund jetzt machen lassen. Die Zeitung „Welt“ schreibt unter Berufung auf eine Auskunft des Bundesgesundheitsministeriums von mindestens 755 Millionen zu vernichtenden OP- und FFP2-Masken. Die Masken sollen wie angekündigt in die Müllverbrennung gegeben werden. Laut „Welt“ konnten sich Firmen bis Ende Mai für diesen Job bewerben. Ein Ministeriumssprecher sagte dem Blatt, zuvor seien bereits rund drei Millionen Masken verbrannt worden.
Viele Bundesländer planen ebenfalls, Masken zu verbrennen oder haben das bereits getan, so die „Welt“ weiter und beruft sich in diesem Zusammenhang auf eine Abfrage bei den Landesgesundheitsministerien.