Schweinfurt (dpa/lby) - Im Verfahren gegen einen Bundeswehrsoldaten wegen Gehorsamsverweigerung bei der vorgeschriebenen Corona-Impfung hat das Landgericht Schweinfurt die Berufung der Staatsanwaltschaft verworfen. Eine Gerichtssprecherin sagte zu den Gründen der Entscheidung, der Angeklagte habe nach Ansicht der Kammer nicht schuldhaft gehandelt, da er sich gegen den Befehl auf die Freiheit des Gewissens berufen konnte und dies auch ernsthaft und nachhaltig gemacht habe.