Wenn Sanitäter einen Patienten nicht aus dem oberen Stockwerk eines Hauses in den Rettungswagen transportieren können – weil er zu viel wiegt oder eine komplizierte Verletzung vorliegt –, wird die Feuerwehr alarmiert. Sie rückt dann beispielsweise mit einer Drehleiter an. Solche Unterstützung nennt sich „Tragehilfen Rettungsdienst“. Dafür müssen im Landkreis Coburg im Regelfall ehrenamtlich tätige Feuerwehrleute alarmiert werden und ihren Arbeitsplatz verlassen. Die Gemeinde können dies „Dienstleistung“ aber nicht über die Kassenärztliche Vereinigung abrechnen. Das bedeutet, sie bleiben auf dem Verdienstausfall der Einsatzkräfte ihrer Feuerwehren sitzen – eine Lücke im Gesetz. Die Wehren unterstützen den Rettungsdienst gerne, aber es müssten Möglichkeiten gefunden werden, um die Abrechnung solcher Einsätze zu ermöglichen, forderte Kreisbrandrat Stefan Püls bei der Frühjahrstagung der Feuerwehren im Landkreis Coburg in Neustadt.