Wer bei Veranstaltungen mit personalisierten Tickets verhindert ist, kann diese nicht einfach weiterverschenken oder verkaufen. Wir erklären, was Sie beim Umschreiben und Verkauf beachten müssen.
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Bereits beim Kauf von Tickets sollte darauf geachtet werden, ob die Karten personalisiert sind. Ist dies der Fall, sind sie verbindlich an die Person gebunden, die auf der Eintrittskarte vermerkt ist. Bei Geschenken könnte dieser Umstand eventuell zum Problem werden. Aber auch bei Terminüberschneidungen, Krankheit oder Notfällen kann das Ticket zusätzlichen Aufwand bedeuten. Die Verbraucherzentrale empfiehlt in jedem Fall, personalisierte Tickets nur von offiziellen Händlern und nicht über Zwischenhändler zu erwerben. Wer ein personalisiertes Ticket über Vermittler wie Viagogo, Fansale und Co. kauft, riskiere, keinen Zutritt zur Veranstaltung zu bekommen. Denn die Plattformen sind keine offiziellen Ticketverkäufer, sie vermitteln nur an private Verkäufer.
Der Kauf über eine Zweitplattform bringt immer Risiken mit sich. Beim privaten Kauf oder Verkauf, sollten sich beide Parteien vor dem Handel einig sein, wie das Umschreiben des Namens ablaufen soll. Wenn der Name auf dem personalisierten Ticket nicht mit dem des tatsächlichen Besuchers übereinstimmt, kann der Einlass verwehrt werden.
Je nach Händler wird zwischen Käufer- und Besucherpersonalisierung unterschieden, welche vor Ort per Ausweiskontrolle überprüft werden kann. Wurden mehrere Tickets mit der Käuferpersonalisierung erworben, steht der Name des Käufers auf jeder Eintrittskarte. Die anderen Besucher sollten zusammen mit dem Käufer erscheinen, um Einlass zu der jeweiligen Veranstaltung zu erhalten. Bei der Besucherpersonalisierung steht der konkrete Besuchername auf dem Ticket, welcher als einziger Zugang zu dem Event bekommt.
Die Verbraucherzentrale rät dazu, im Vorfeld den Veranstalter zu kontaktieren, falls man eine Veranstaltung nicht besuchen kann, die Tickets verschenken oder verkaufen möchte. Demnach können personalisierte Tickets in der Regel auf einen anderen Namen umgeschrieben werden. Wichtig sei dabei, sich frühzeitig zu kümmern, denn es könnten Fristen, zum Beispiel bis 14 Tage vor dem Konzert, gelten. Zusätzliche Kosten sollten ebenfalls einkalkuliert werden. Es könne sein, dass die Umschreibung nur durch die Person vorgenommen werden kann, auf die die Karte ursprünglich ausgestellt war.